1394479711 allg_news html Mitgliederversammlung 2014 ------------------------------------------------------------------------------ Liebes Mitglied des WCH-Hessenau Hier mit übersenden wir dir unsere Vereins-Rundschreiben/Newsletter um dich über alle Neuigkeiten rund um unseren Surfclub informieren zu können. -----------------------------------------------------------------------------

 Newsletter Windsurfing-Club Hessenaue               10.03.2014

 

 
  MITGLIEDERVERSAMMLUNG ...
 
Kurzbericht

... unserer Mitgliederversammlung Windsurfing Club Hessenaue
 
Am Freitag, den 7. März fand in der Gaststätte Eigenheim in Trebur
die Mitgliederversammlung 2014 statt.

Es waren 31 Mitglieder anwesend.
 


Der Vorstand wurde für das Geschäftsjahr 2013 entlastet.

Die Neuwahl verlief zügig.
Gewählt wurden:
- 1.Vorsitzender :       Werner Debatin
- 2.Vorsitzender :       Olaf Heldmann
- Kassenwart:            Ralph von Schilling
- Jugendwart:             Reinhold Hortig
- Gewässerwart:        Uwe Markiewitz
- Sportwart:               Frank Hirsch
- Organisationsleiter:  Ralf Klene
- Internetwart:            Joachim Graf
- Kassenprüfer 2014:  Jens Danker, Gerhard Kaufmann, Ersatz: Claudia Arnoldi

Folgende Anträge wurden positiv entschieden:

8.1:Erweiterung des Vorstandes durch den Internetwart
§  1 0   D e r   V o r s t a n d
Der Vorstand besteht aus dem:
a) 1. Vorsitzenden  e) Jugendwart
b) 2. Vorsitzenden  f) Organisationsleiter
c) Schatzmeister    g) Gewässerwart
d) Sportwart           h) Internetwart

8.2 : Einberufung zur Mitgliederversammlung
§  9   D u r c h f ü h r u n g   d e r   M i t g l i e d e r v e r s a m m l u n g
Die Einberufung zu allen Mitgliederversammlungen erfolgt durch den Vorstand mit einer Frist von zwei Wochen in Textform unter Bekanntgabe der Tagesordnung. Anträge zur Tagesordnung sind spätestens eine Woche vor dem angesetzten Termin beim Vorstand schriftlich einzureichen.

8.3 Pflichten der WCH- Mitglieder
§   4   R e c h t e   u n d   P f l i c h t e n   d e r   M i t g l i e d e r
Die Mitglieder haben das Recht, die Gewässer des Clubs entsprechend der Art ihrer Mitgliedschaft zu nutzen. Dabei haben sie den Anordnungen des Vorstands oder sonstiger von ihm beauftragten Personen Folge zu leisten. Grundlage für die Benutzung der Wasserfläche ist die von der Mitgliederversammlung zu beschließende Benutzungsordnung.
Der Club erwartet, dass durch pünktliche Beitragszahlungen die ordnungsgemäße Abwicklung des Geschäftsbetriebs ermöglicht wird.
Jede Änderung der Anschrift, der Emailadresse, der Kontoverbindung ist umgehend dem WCH-Vorstand mitzuteilen. Sollten durch Nichtmeldung dem WCH Kosten entstehen, hat das Mitglied diese zu tragen.

Der WCH-Familienzahler hat die Pflicht, seine WCH- Familienmitglieder bezüglich der eingehenden WCH-Emails zu informieren.

Guten Start in die Surfsaison !!!!!
Euer Vorstand
 

 

----------------------------------------------------------------------------- Dein WCH-Internet-Team -----------------------------------------------------------------------------